Grundsatzerklärung LkSG

Grundsatzerklärung

im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Achtung der Menschenrechte:

Unsere unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte liegt im Bewusstsein des Unternehmens. Daher ist es unsere Pflicht, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungs-ketten zu achten sowie bei Verstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an die gesellschaftlichen Erwartungen aus.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) ist die Grundlage für diese Grundsatzerklärung. Die Spiegelblank Reinigungsunternehmen Heinz Kuhnert GmbH & Co. KG hat folgende Richtlinien mit menschenrechtlichem Bezug in Kraft gesetzt, die ebenfalls Grundlage unseres Handelns sind:

  • Verhaltenskodex für Geschäftspartner und Mitarbeiter

Sowohl von unseren Mitarbeitenden, als auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen. Bei den Geschäftspartnern erwarten wir die Einrichtung von Sorgfaltsprozessen und dessen Umsetzung, und dass sie dieses auch von ihren eigenen Lieferanten erwarten. Wir wissen, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können, daher ist unser Bestreben, unter Bezugnahme der Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, besonders auf folgende Menschenrechtsthemen, die wir als wesentlich für unser Unternehmen erachten, das Augenmerk zu legen:

  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen für uns folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell  gefährdet sein können:

  • Eigene Mitarbeitende (m/w/d) an unseren Standorten inklusive Auszubildende
  • Mitarbeitende von Geschäftspartnern

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns ein wesentlicher Aspekt und wird daher stetig überprüft. Bei Bedarf findet eine Anpassung der Betrachtung in Abhängigkeit sich ändernder Bedingungen sowie unserer Geschäftsaktivität statt.

Die Achtung der Menschenrechte haben wir über unseren Verhaltenskodex unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren direkten Lieferanten festgelegt.

Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffene unserer Geschäftstätigkeit sowie von direkten Geschäftsbeziehungen werden von uns über die eingeführten Prozesse erkannt. Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen durch unsere Dienstleistungen findet in unserem unternehmensweiten Risiko- und Lieferantenmanagement ihren Platz.

Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten, sofern erforderlich, aktualisiert.

Die Ergebnisse aus den Betrachtungen nutzen wir als Grundlage zur Erstellung nötiger Anpassungen interner Vorschriften und Prozesse, sowie für Schulungen, die die geänderten Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse und -pflichten vermitteln. Durch die vertragliche Verpflichtung unserer Lieferanten sich an nationale und internationale Gesetze, die einen menschenrechtlichen Bezug haben, zu halten und auch bei deren eigenen Geschäftspartnern auf menschenrechtsbezogene Risiken zu achten, geben wir die Verpflichtung der Einhaltung nach Außen weiter.

Wirksamkeitskontrolle:

Kontrollen werden wir einmal jährlich bzw. anlassbezogen durchführen, um zu überprüfen, ob unsere Maßnahmen, die wir zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen umgesetzt haben, ihre Wirksamkeit erzielt haben. Mechanismen zur Unterstützung sind Lieferantenbewertungen und in besonderen Fällen Lieferantenaudits.

Beschwerdemechanismus:

Um Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu erhalten, haben wir einen angemessenen und wirksamen Beschwerdemechanismus eingerichtet. Dieser ist so konzipiert, dass er intern und extern zugänglich ist. Meldungen, die uns über das Beschwerdesystem erreichen, werden unverzüglich bearbeitet. Eine neutrale Person, die benannt ist, klärt den angegebenen Sachverhalt auf.

Abhilfe:

Falls Bedenken oder Verstöße von unseren Interessenpartner uns gegenüber geäußert werden, gehen wir dem Verdacht nach. In angemessener Weise werden wir mit Korrekturmaßnahmen gegensteuern. Sollte bei uns der Verdacht aufkommen, dass unsere Arbeit beim Kunden zu Menschenrechtsverletzungen führt, werden wir alle betroffenen Partner konsultieren und wenn nötig, darauf reagieren. Bei einem Verdacht innerhalb unserer Organisation wird es eine genaue Überprüfung geben. Verdachtsfälle bei unseren Lieferanten werden angesprochen und durch Zusammenarbeit eine sorgfältige Aufklärung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchgeführt. Ist die Menschenrechtsverletzung allerdings so gravierend, dass wir eine sofortige Beseitigung der Verletzung fordern müssen, aber eine Nichtreaktion des Lieferanten vorliegt, behalten wir uns eine Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

Berichterstattung:

Spiegelblank Reinigungsunternehmen Heinz Kuhnert GmbH & Co. KG informiert mit Bezug zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wie folgt:

  • Jahresbericht an BAFA im Rahmen des LkSG
  • Jahresbericht auf der Internetseite

Verantwortlichkeit:

Für die Einhaltung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen, sowie der Aufklärung bei Verdachtsfällen und Verstößen ist die verantwortliche Person, Herr Stefan Freericks, QM, von der Geschäftsführung eingesetzt worden. Die Person handelt unabhängig, unparteilich und immer in Absprache mit den betroffenen Abteilungen oder Lieferanten. Die verantwortliche Person informiert die Geschäftsführung regelmäßig über den aktuellen Stand.

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