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Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren im Fall des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Geltungsbereich:

Diese Verfahrensordnung gilt für alle Mitarbeiter von Spiegelblank Reinigungsunternehmen GmbH & CO. KG sowie für Externe, z. B.:

  • Dritte, die im Auftrag für Spiegelblank handeln, z. B. Mitarbeitende externer Dienstleistungsunternehmen
  • Geschäftspartner, z. B. Lieferanten, Kunden
  • interne Hinweisgebende
  • sonstige Dritte

Hintergrund und Zweck:

Rechtmäßiges, ethisches und verantwortungsvolles Handeln gehört zu den zentralen Prinzipien der Spiegelblank GmbH & Co. KG und ist in der Unternehmenspolitik und dem Verhaltenskodex definiert. Hier gehört die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG.

In Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und durch unsere kompetente Beratung und gute Qualität wollen wir überzeugen. Beeinflussung jedweder Art ist nicht im Interesse unserer Firmenphilosophie.

Daher haben wir ein Beschwerdeverfahren installiert, welches Hinweise von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen entgegen nimmt.

Das Verfahren nimmt alle Hinweise und Verstöße, die gemeldet werden, sei es, das sie den eigenen Geschäftsbereich betreffen oder in der Lieferkette geschehen, auf und wird diese verfolgen.

Anforderungen:

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Anforderungen dieser Verfahrensordnung liegt beim Qualitätsmanager der Spiegelblank GmbH & Co. KG.

Geltungsbereich:

Diese Verfahrensordnung stellt die Umsetzung im Sinne des § 8 Abs. 2 LkSG dar.

Dies Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen Risiken und Verstöße von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die den eigenen Geschäftsbereich betreffen oder entlang der Lieferkette entstehen, hinzuweisen.

Beschwerdeverfahren:

Die Beschwerde kann von den Hinweisgebenden über ein Kontaktformular, welches die Spiegelblank GmbH & Co. KG hierzu auf der Homepage installiert hat, hinterlassen werden. Auch anonym.

Alle eingehenden Meldungen werden geprüft, nachverfolgt und überwacht, um festzustellen, ob sie begründet sind oder nicht, und abgeschlossen.

Eine erste Rückmeldung erfolgt innerhalb von 5 Tagen. Ist eine Meldung anonym eingegangen, wird diese adäquat bearbeitet.

Die Ergebnisse der untersuchten Meldungen werden innerhalb von 90 Tagen an den Hinweisgebenden gemeldet.

In dem Kontaktformular sind folgende Auswahlmöglichkeiten gegeben:

  • Menschenrechte
  • Umweltbezogen

Wahrung der Anonymität:

Die Spiegelblank GmbH & Co. KG hat ein Interesse daran, dass Vergehen der Sorgfaltspflichten, aufgedeckt und abgestellt werden. Daher verpflichten wir uns zum Schutz der Hinweisgebenden und zur vertraulichen Bearbeitung der Meldung.

Im besonderen Fall bei Wunsch auf Anonymität.

Ebenso hat die hinweisgebende Person keinerlei nachteilige Maßnahmen unseres Unternehmens zu befürchten.

Sollte das Beschwerdesystem jedoch missbräuchlich genutzt werden, behalten wir uns rechtliche oder disziplinarische Maßnahmen vor.

Ist ein Verstoß gegenüber einer Person erfolgt, bleibt diese bis zum Beweis der Schuld, als unschuldig zu betrachten.

Überprüfung:

Regelmäßig und anlassbezogen wird die Spiegelblank GmbH & Co. KG das Beschwerdesystem überprüfen und verbessern.

Datum des Inkrafttretens: 01.02.2024, Version 1

Sprache: Deutsch

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